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Diskriminierungsklage: Männerriege ist ein Indiz für eine Diskriminierung - mehr nicht PDF Drucken E-Mail
Aktuelles - Wirtschaft
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 14:25 Uhr
In der Verwertungsgesellschaft Gema hatte es keine Frau in die Führungsebene geschafft, obwohl die weiblichen Angestellten klar in der Überzahl waren. Diese Statistik kann zwar ein Indiz für die Diskriminierung sein, findet das Bundesarbeitsgericht. Doch für Schadensersatz reicht das allein nicht.
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